Bedingungen und Konditionen
Handelsbedingungen
1. Einleitung
Diese Handelsbedingungen regeln die Lieferung von Waren und Dienstleistungen („Waren“ und „Dienstleistungen“) durch die Zinc Group („wir“, „unser“ oder „Zinc“) an Sie („Sie“ oder „der Kunde“).
Mit der Aufgabe einer Bestellung erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.
2. Angebote und Bestellungen
Zitate
Die angegebenen Preise sind 15 Tage ab Angebotsdatum gültig, vorbehaltlich wesentlicher Schwankungen der Frachtkosten, Zölle, Abgaben, Steuern, Lieferantenpreise oder des Wechselkurses zwischen der jeweiligen Währung und der Angebotswährung zwischen dem Datum dieses Angebots und der Auftragsbestätigung. Bei Schwankungen behalten wir uns das Recht vor, unser Angebot entsprechend anzupassen.
2b. Preisbedingungen
Die Preise in unseren Angeboten können sich unter den folgenden Bedingungen ändern:
• Wesentliche Schwankungen bei Frachtkosten, Zöllen, Abgaben, Steuern, Lieferantenpreisen oder Wechselkursen vor der Auftragsbestätigung.
• Sollten derartige Änderungen eintreten, behalten wir uns eine Anpassung des Endpreises vor.
2c. Bestellungen
• Bestellungen müssen die angeforderten Waren oder Dienstleistungen eindeutig identifizieren und auf die entsprechende Angebotsnummer und Angebotsdetails verweisen.
• Wir können eine Bestellung aufgrund der Nichtverfügbarkeit des Produkts, Kreditproblemen oder unbezahlter früherer Rechnungen ablehnen.
• Eine einmal aufgegebene Bestellung kann ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht mehr storniert werden. Für stornierte Bestellungen fallen Gebühren an.
2d. Änderungen an Bestellungen
• Wenn Sie nach der Bestellung Änderungswünsche haben, können wir das Angebot überarbeiten und die Lieferzeit entsprechend verlängern.
3. Rechnungsstellung und Zahlung
• Wir können folgende Rechnungen stellen:
o Vor Arbeitsbeginn
o Schrittweise während des Projekts,
o Oder bei Fertigstellung/Lieferung.
• Die Zahlung muss innerhalb der vereinbarten Rechnungslaufzeit erfolgen.
• Auf überfällige Rechnungen werden 5 % Zinsen pro Monat erhoben und sie können zu einer Arbeitsunterbrechung führen.
• Alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten gehen zu Ihren Lasten.
4. Vorauszahlungsbedingungen
4a. Vorauszahlungsvereinbarung
Nach Erhalt der Anfrage des Kunden kann die Zinc Group für zukünftig zu erbringende Dienstleistungen oder Waren eine Vorausrechnung ausstellen.
Die erhaltenen Gelder („Vorauszahlung“) werden als Guthaben auf dem Konto des Kunden gehalten und wie gewünscht und vereinbart für zukünftige Arbeiten verwendet.
4b. Nutzungszeitraum
Alle Vorauszahlungen müssen innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Erhalt der Zahlung verwendet werden. Nicht genutzte Beträge nach diesem Zeitraum werden überprüft und können verfallen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4c. Mitteilungspflicht für die Mittelverwendung
Der Kunde muss mindestens dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich Bescheid geben, wenn er die Vorauszahlung auf zukünftige Rechnungen oder Dienstleistungen anrechnen möchte, die ursprünglich nicht vorgesehen waren.
Zinc Group behält sich das Recht vor, die Verfügbarkeit und Eignung der Mittel für derartige Dienste zu bestätigen.
4d. Berichterstattung
Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, stellt die Zinc Group dem Kunden vierteljährlich einen Bericht mit einer Zusammenfassung des Status und der Verwendung der Vorauszahlung(en) zur Verfügung.
Der Bericht enthält den Anfangssaldo, die für Dienstleistungen verrechneten Beträge und den Restsaldo.
4e. Nichtrückerstattung
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind alle Vorauszahlungen nicht erstattungsfähig und können nur für von der Zinc Group erbrachte Dienstleistungen verwendet werden.
4f. Anwendung auf Rechnungen
Vorauszahlungen werden gemäß den Anweisungen des Kunden auf ausstehende Rechnungen oder neue Servicearbeiten angerechnet, vorbehaltlich der hierin beschriebenen Kündigungs- und Nutzungsbedingungen.
5. Lieferung und Abnahme
• Mit der Lieferung der Waren gehen die Risiken auf Sie über.
• Eventuelle Mängel oder Abweichungen müssen Sie uns innerhalb von 72 Stunden schriftlich mitteilen. Andernfalls gilt die Ware als angenommen.
6. Eigentumsvorbehalt
• Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
• Bis zur Bezahlung müssen Sie die Waren getrennt und als Eigentum von Zinc erkennbar lagern.
• Wir behalten uns das Recht vor, nicht bezahlte Waren zurückzufordern.
7. Geistiges Eigentum
Das in diesem Dokument offengelegte geistige Eigentum ist Eigentum der Zinc Group und darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht verwendet oder reproduziert werden, sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wurde. „Geistiges Eigentum“ umfasst Konzepte, Ideen, Strategien, Bilder, Designs, technische Anwendungen, technische Geschäftsprozesse, Geschäftsmodelle, Urheberrechte, Kostenkalkulationen, Know-how, Prozesse, Patente und vertrauliche Informationen, ob schriftlich oder in anderer Form, entwickelt oder im Besitz der Zinc Group (Copyright 2024).
Bitte befolgen Sie alle Pflegehinweise und Benutzerhandbücher, die Ihrem Produkt beiliegen.
8. Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet hierunter für eine Verzögerung oder Nichterfüllung der Leistung, die durch Umstände verursacht wird, die außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Feuer, Überschwemmung, extreme Wetterereignisse, Krieg, veränderte staatliche Vorschriften, Anweisungen, Anforderungen, Unfälle, Streiks, Arbeitsprobleme, Mangel oder Unmöglichkeit der Beschaffung von Material, Ausrüstung oder Transportmitteln sowie Undurchführbarkeit der Leistung. Nichts hierin Enthaltenes entbindet den Kunden von seiner Zahlungspflicht für die Erbringung von Dienstleistungen oder Produkten, die verkauft, genutzt, einbehalten, gepfändet oder nicht abgerechnet werden, nachdem die besagten Dienstleistungen oder Produkte im Besitz des Kunden sind.
9. Haftung
• Zinc lehnt im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang alle Gewährleistungen ab, mit Ausnahme derjenigen, die gemäß dem australischen Verbraucherschutzgesetz (Australian Consumer Law, ACL) erforderlich sind.
• Zinc haftet nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich entgangener Gewinne.
• Geringfügige Abweichungen bei Waren oder Dienstleistungen berechtigen nicht zur Ablehnung oder Reklamation, es sei denn, sie sind erheblich.
10. Streitigkeiten
• Streitigkeiten müssen zunächst von beiden Parteien an die Geschäftsleitung weitergeleitet werden.
• Ungelöste Streitigkeiten müssen vor Gerichtsverfahren einer Mediation durch das Australian Commercial Disputes Centre unterzogen werden.
• Während eines Streits müssen beide Parteien ihren Verpflichtungen weiterhin nachkommen.
11. Geltendes Recht
Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen des Staates oder Territoriums, in dem sich der eingetragene Firmensitz von Zinc befindet.
12. Schlussbemerkungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte mit der Zinc Group und ersetzen alle anderen vom Kunden bereitgestellten Bedingungen. Mit Ihrer Bestellung bei uns erkennen Sie diese Geschäftsbedingungen an und akzeptieren sie.
13. Qualitätskontrollstandard
Zinc hält sich an den international anerkannten Standard „Acceptable Quality Limit (AQL) Level II“ für Produktprüfungen gemäß ISO 2859-1. Alle Bestellungen bei Zinc unterliegen diesem Standard, der die zulässigen Stichprobenpläne und Fehlergrenzen zur Qualitätssicherung regelt. Mit der Bestellung bestätigt der Käufer, dass Produktprüfungen und Abnahmekriterien gemäß den Kriterien der AQL-Stufe II durchgeführt werden.